Psychotherapeutische Praxis Dr. Claudia Jansen
69245 Bammental - Reilsheimerstraße 67
 
 
 
 
 
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Neuropsychologische Untersuchung zur Fahreignung


In der Folge mancher Erkrankungen ist die Fahreignung vorübergehend nicht gegeben. Der Gesetzgeber legt mit der sogenannten "Vorsorgepflicht" die Verantwortung, dass Sie wieder am Straßenverkehr teilnehmen können, in Ihre Hände.

Im Rahmen dieser Vorsorgepflicht kann eine Testung Ihrer Aufmerksamkeitsleistungen nötig sein. Diese biete ich in meiner Praxis in Form einer computergestützten Untersuchung an, sofern nicht eine Behörde ein Gutachten über Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verlangt.
In diesem Fall können Sie sich beispielsweise bei Ihrer Führerscheinstelle erkundigen, welche Institutionen die Erstellung eines solchen Gutachtens anbieten.

Wenn kein Gutachten erforderlich ist, können Sie das Angebot zur Untersuchung in meiner Praxis in Anspruch nehmen:

Ablauf:
Sie melden sich mit einer fachärztlichen Überweisung (Neurologe/Psychiater) zur Terminvereinbarung. Ein Termin dauert mindestens 50 Minuten. In diesem ersten Termin wird eine ausführliche Anamnese Ihrer Krankengeschichte erhoben. Hierfür bringen Sie bitte, wenn möglich, auch Entlassbriefe von Kliniken oder andere Befunde, Ihre Erkrankung betreffend, mit. Am Ende des Erstgesprächs werden weitere Termine für die eigentliche Testung vereinbart.

Am Testtag werden Sie mit der Testbatterie zur Aufmerksamkeitsprüfung (Version Mobilität; 1.3) am Computer sowie, falls nötig, zusätzlichen standardisierten Testinstrumenten untersucht.

Ergebnis:
Sie erhalten von mir einen schriftlichen Befund über das Testergebnis sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Dies könnte zum Beispiel eine praktische Fahrprobe sein oder eine Prüfung des Gesichtsfeldes beim Augenarzt. Der Befund wird mit Ihnen in einem Abschlusstermin ausführlich besprochen.

Kosten:
Die neuropsychologische Untersuchung der Fahreignung ist KEINE Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Das bedeutet, Sie bekommen von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Die Höhe ist abhängig von der notwendigen Anzahl der Termine. Mein Honorar bemisst sich aus dem Stundensatz (2,3x = 100,55 EUR) der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) plus der Anwendung und Auswertung der Testverfahren, des Abfassens des Befundberichtes sowie der Kosten für die Anamnese und Sichtung Ihrer Unterlagen.

 

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